Elternvertretung

Einfach mitwirken! – Elternmitwirkung in der Ernst-Barlach-Realschule

„Schülerinnen und Schüler werden in der Schule erfolgreicher sein, wenn die Eltern die Arbeit der Schule unterstützen, sich am Schulleben beteiligten und ihre Elternrechte auf Mitwirkung wahrnehmen.“(Schulministerin Barbara Sommer, 2006)

(Fotos folgen noch !!!)

Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und Informationen, eine Kultur des Dialogs, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens.

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG). Die Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind:





Alternativer Text









Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Schulpflegschaft wählt den Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden. Gleichwohl sollten sie bei den Abstimmungen in der Schulkonferenz die Interessen der Eltern berücksichtigen.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Nehmen Sie Ihre Elternrechte auf Mitwirkung wahr und unterstützen Sie die Arbeit der Schule, beteiligen Sie sich am Schulleben. Reden Sie mit und entscheiden Sie mit - überlassen Sie Elternmitwirkung nicht anderen. Sie werden feststellen: Ihr Einsatz in den Schulgremien ist zwar Arbeit, aber er kann auch Freude machen!

Wegen der leichteren Lesbarkeit haben wir uns dazu entschlossen, keine weiblichen Endungen im Text zu benutzen. Sie lesen also z. B. „der Elternvertreter“ und nicht „der/die Elternvertreter(in)“. Gemeint sind immer beide Geschlechter.

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