Beratung an der EBR
Grundlagen der Beratung:
„Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer.“
Die Beratungstätigkeit der Lehrer kann durch den/die Beratungslehrer/in der Schule, die Schulleitung sowie durch außerschulische Beratungsträger unterstützt werden.
Beratung ist ein Angebot der Schule, das sowohl Schülern und Schülerinnen, Erziehungsberechtigten, als auch Lehrern und Lehrerinnen offen steht.
Für das Gelingen der Beratung ist die Achtung aller am Beratungsprozess Beteiligten erforderlich. Im Bereich „individuelle Beratung“ sind die Zustimmung der zu Beratenden, die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme sowie die Verschwiegenheitspflicht des beratenden Lehrers wichtige Voraussetzungen.
Ziel der Beratung:
Ein wesentliches Ziel der Beratung ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler, welche nicht nur in der Stärkung der individuellen Persönlichkeit und des Selbstwertgefühls, sondern auch in der Schulung bzw. Sensibilisierung der Selbst- und Fremdwahrnehmung besteht.
Diese bilden die Voraussetzung für die Vermittlung sozialer Kompetenzen und des Bewusstseins für Werte und Normen (soziale Verantwortung, Achtung und Toleranz gegenüber anderen). Dieses kann man auch im Kapitel Suchtprävention nachlesen.
Bereiche der Beratung:
Pädagogische Beratung
(Einzelhilfe / Krisenintervention)
erfolgt in der Regel durch die Klassenlehrer/innen. Sie kann durch den/die Beratungslehrer/in und außerschulische Beratungsstellen ergänzt werden.
Schullaufbahnbetreuung
erfolgt in erster Linie durch die Klassenlehrer/innen, aber auch durch die jeweiligen Fachlehrer/innen.
- Erprobungsstufe (Kl. 5 und 6)
Nähere Informationen siehe unter: Erprobungsstufe
- SV (Schülervertretung)
Die SV wird in ihrer Arbeit (Wahrnehmung der Rechte der Schüler/innen
/Mitgestaltung des schulischen Lebens) von dem SV-Lehrer unterstützt und beraten.
- Neigungsdifferenzierung (WPU)
- Berufswahlvorbereitung
Aufgabenbeschreibung aller am Beratungsprozess beteiligten Personen
Schulleiter/in
Der Schulleiter berät bei der Aufnahme von Schülern, bei der Weiterleitung von Schülern in andere Schulformen, bei Beschwerden, Widersprüchen und allen schulrechtlichen Problemen.
Klassenlehrer/innen
Da sie die Schülerinnen und Schüler am besten kennen und daher ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, sind sie sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Erziehungsberechtigten erste Ansprechpartner.
Bei Bedarf kann der Kreis der Beratungsträger durch die Beratungslehrerin oder durch die Schulleitung erweitert werden, z. B. auch um ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuleiten.
Fachlehrer/innen
Ihre zentralen Aufgaben bestehen in der Beurteilung und Förderung der individuellen Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler.
Neben der Wissensvermittlung stehen sie ihren Schülerinnen und Schülern bei allen das jeweilige Fach betreffenden Fragen auch beratend zur Seite.
Beratungslehrer/in
Er/sie unterstützt und berät die Fach- und Klassenlehrer/innen bei ihrer pädagogischen Arbeit und Beratungstätigkeit, insbesondere auch bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten der Schüler/innen. Der/die Beratungslehrer/in ist bei Bedarf Vermittlerin und Anlaufstelle für die Kooperation mit außerschulischen Partnern, wie z.B.:
- Jugendamt
- Sozialamt
- Bildungs- und Schulberatungsstelle
- Arbeitsamt
- Kommissariat Vorbeugung der Kripo GT
- Allgemeiner sozialer Dienst (ASD)
- Drogenberatungsstelle
- Pro Familia
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
Feste Beratungstermine an der Ernst-Barlach-Realschule
- Schuleingangsberatung bei den Anmeldungen für die Klassen 5 im Februar eines jeden Jahres
- Erprobungsstufenkonferenz (3 pro Schj.) (Schullaufbahn-/Schulwechselberatung)
- Differenzierungsberatung für Eltern und Schüler/innen und Schüler ab Klasse 6 (6-8 Wochen vor den Sommerferien)
- 4 Elternsprechnachmittage pro Schuljahr (zwei Nachmittage im Herbst, je einen nach den Halbjahreszeugnissen mit Förderempfehlungen und um Ostern im Zusammenhang mit den blauen Briefen) und feste Sprechzeiten der Lehrer/innen
- Klassenpflegschaftssitzungen auch mit pädagogischen Themen
- Berufsberatungstermine durch das Arbeitsamt in der EBR für die Klassen 9 und 10, ergänzt durch Besuche im BIZ in Bielefeld
- Aids-Beratung für die Klassen 10 durch Pro Familia zu Beginn des Schuljahres
- Feste Sprechstunden des/der Beratungslehrers/in neben vereinbarten Terminen
- Vorstellung der weiterführenden Schulen für die Grundschuleltern im November durch die Erprobungsstufenkoordinatorin und die jeweiligen Schulleitungen
- Informationsveranstaltung für Schülerinnen und Schüler und Eltern beim Übergang von allgemein bildenden Schulen in Berufskollegs zum Jahreswechsel
- Der/die Schulleiter/in des Gymnasiums stellt Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 das Gymnasium mit seinen Wahlmöglichkeiten der Sekundarstufe II vor. Schülerinnen und Schüler können im gymnasialen Unterricht hospitieren
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